Perspektiven eines verantwortlichen und zeitgemäßen Umgangs mit Daten

Beim Umgang mit sensiblen Personendaten steht der Datenschutz an erster Stelle, ist allgegenwärtig. Verwaltungen, Behörden und Organisationen, bei denen die Softwarelösungen, Fachverfahren und –anwendungen der Mitgliedsunternehmen des DATABUND im Einsatz sind, werden damit tagtäglich konfrontiert. Doch die gesetzlichen Grundlagen sind alt und nicht mehr zeitgemäß. Sie werden den aktuellen Technologien nicht mehr gerecht. Hinzu kommt, dass die unklaren Zuständigkeiten über mehrere Verwaltungsebenen hinweg, den Datenschutz für die tägliche kommunale Praxis zu einem immer größeren Hemmschuh werden lassen.

Um Orientierung zu schaffen, veranstaltete der DATABUND in den Räumen der Deutschen Telekom in Bonn ein Datenschutzforum. Hochrangige Referenten wie Jürgen Heim, Syndikus, Johannes Landvogt, Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit oder Sven Thomsen, Leiter des technischen Referats beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), beleuchteten das Thema Datenschutz aus unterschiedlichen Blickwinkeln und standen abschließend in einer interessanten Podiumsdiskussion Rede und Antwort.

In hervorzuhebender Freizügigkeit wurden hier deutliche Mängel der aktuellen Praxis aufgezeigt. Diese gipfelten in der These, dass es nicht mehr zeitgemäß sei, “Daten zu schützen”, sondern den verantwortlichen Umgang mit Daten zu ermöglichen.

Nach intensiver Diskussion wurde von allen Teilnehmern übereinstimmend gefordert, dass ein zukünftiges Regelwerk:

  • einheitlich
  • zeitgemäß
  • klar und einfach
  • begründet
  • offen

sein müsse.

“Insbesondere die letzte Forderung”, so Ulrich Schlobinski, Vorstandsvorsitzender des DATABUND, “ist im Zeitalter des Internets und einem immer offeneren Umgang mit Informationen zur eigenen Person wichtig. Der Datenschutz muss sich auf seine wirklich wichtigen Kernfelder konzentrieren. So kann aus einem undurchdringlichen, subjektiv interpretierbaren Vorschriftendschungel ein vorbildlicher Handlungsrahmen für das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers geschaffen werden.”