Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 15.02.2012 zu den Urteilen Az: VR 41/10 und VR 1/11 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 10. November 2011 VR 41/10 entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentliche Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder – im Wettbewerb