Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur „Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (MDWG)
Als Verband von Herstellern kommunaler Software-Lösungen und hier insbesondere auch Fachanwendungen für das Ausländerwesen, nehmen wir gerne zu dem uns vorliegenden Entwurf Stellung. Die geplanten Anpassungen sind sinnvoll und werden die Ausländerverwaltungen entlasten. In vielen Fällen, bei denen die Behörde nach Aktenlage entscheiden kann, erleichtert der Wegfall des Besuchstermins die Verwaltung insgesamt. Insofern ist vor allem die längere Speichermöglichkeit der Fingerabdrücke eine Verbesserung. Fraglich sehen wir, dass es für elektronische Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit von 10 Jahren keine Einschränkung über die Speicherung der biometrischen Daten gibt. Eine Erteilung oder Verlängerung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes wird es in diesen Fällen wahrscheinlich eher selten geben. Zu welchem Zweck sollen dann die Fingerabdrücke längerfristig gespeichert werden? Dies ist auch datenschutzrechtlich zu prüfen. Ob die Wiederverwendung von Lichtbildern für Verlängerungen innerhalb von 10 Jahren besonders bei jüngeren Personen im Interesse der Ausländerbehörden ist, erscheint uns ebenfalls fraglich. Hier sind unsere Fachverfahrenshersteller wahrscheinlich bei der Beantragung gefragt, entsprechende Hinweise für die Sachbearbeiter anzuzeigen, um auf die Schnelllebigkeit und Veränderbarkeit dieser Daten hinzuweisen. Ist der Antragsteller nicht vor Ort, ist schwer einzuschätzen, ob das Lichtbild noch aussagekräftig ist. Wir geben zu bedenken, dass die neue Verfahrensweise bei der Speicherung und Aufbewahrung von biometrischen Daten auch zu einer Ungleichbehandlung von Deutschen und ausländischen Staatsbürgern führen wird, die politisch und rechtlich zu prüfen und zu rechtfertigen sein wird. Generell sehen wir die Speicherung von hochsensiblen Daten in großen zentralen Registern sehr kritisch. Der hohe Wert dieser Daten führt zu einem großen Interesse ganz neuer (staatlicher) Angreifer, die aufgrund ihres professionellen Vorgehens auf Dauer kaum fernzuhalten sind. Dezentrale Register bieten hier in der Nutzung gleiche Vorteile wie zentrale Register, aber mit deutlich weniger Risiken, da kleine dezentral organisierte Register eine geringere Attraktivität für Angreifer aufweisen. Für einen vollständigen Datenbestand müsste ein Angreifer in hunderte dezentrale Register eindringen, was den Aufwand so massiv erhöht, dass die Angriffe unattraktiv werden.Darüber hinaus ist der Zugriff auf die AZR-Daten für Millionen Nutzer geplant, bei denen kaum zu kontrollieren sein wird, ob diese Personen missbräuchlich Daten abrufen. Selbst wenn es im Nachgang auffällt, ist der teils erhebliche Schaden für Betroffene bereits entstanden. Download Stellungnahme