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DATABUND-Stellungnahme

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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur „Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (MDWG)

Als Verband von Herstellern kommunaler Software-Lösungen und hier insbesondere auch Fachanwendungen für das Ausländerwesen, nehmen wir gerne zu dem uns vorliegenden Entwurf Stellung. Die geplanten Anpassungen sind sinnvoll und werden die Ausländerverwaltungen entlasten. In vielen Fällen, bei denen die Behörde nach Aktenlage entscheiden kann, erleichtert der Wegfall des Besuchstermins die Verwaltung insgesamt. Insofern ist vor allem die längere Speichermöglichkeit der Fingerabdrücke eine Verbesserung. Fraglich sehen wir, dass es für elektronische Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit von 10 Jahren keine Einschränkung über die Speicherung der biometrischen Daten gibt. Eine Erteilung oder Verlängerung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes wird es in diesen Fällen wahrscheinlich eher selten geben. Zu welchem Zweck sollen dann die Fingerabdrücke längerfristig gespeichert werden? Dies ist auch datenschutzrechtlich zu prüfen. Ob die Wiederverwendung von Lichtbildern für Verlängerungen innerhalb von 10 Jahren besonders bei jüngeren Personen im Interesse der Ausländerbehörden ist, erscheint uns ebenfalls fraglich. Hier sind unsere Fachverfahrenshersteller wahrscheinlich bei der Beantragung gefragt, entsprechende Hinweise für die Sachbearbeiter anzuzeigen, um auf die Schnelllebigkeit und Veränderbarkeit dieser Daten hinzuweisen. Ist der Antragsteller nicht vor Ort, ist schwer einzuschätzen, ob das Lichtbild noch aussagekräftig ist. Wir geben zu bedenken, dass die neue Verfahrensweise bei der Speicherung und Aufbewahrung von biometrischen Daten auch zu einer Ungleichbehandlung von Deutschen und ausländischen Staatsbürgern führen wird, die politisch und rechtlich zu prüfen und zu rechtfertigen sein wird. Generell sehen wir die Speicherung von hochsensiblen Daten in großen zentralen Registern sehr kritisch. Der hohe Wert dieser Daten führt zu einem großen Interesse ganz neuer (staatlicher) Angreifer, die aufgrund ihres professionellen Vorgehens auf Dauer kaum fernzuhalten sind. Dezentrale Register bieten hier in der Nutzung gleiche Vorteile wie zentrale Register, aber mit deutlich weniger Risiken, da kleine dezentral organisierte Register eine geringere Attraktivität für Angreifer aufweisen. Für einen vollständigen Datenbestand müsste ein Angreifer in hunderte dezentrale Register eindringen, was den Aufwand so massiv erhöht, dass die Angriffe unattraktiv werden.Darüber hinaus ist der Zugriff auf die AZR-Daten für Millionen Nutzer geplant, bei denen kaum zu kontrollieren sein wird, ob diese Personen missbräuchlich Daten abrufen. Selbst wenn es im Nachgang auffällt, ist der teils erhebliche Schaden für Betroffene bereits entstanden. Download Stellungnahme

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Stellungnahme zum Referentenentwurf des eIDAS-Umsetzungsgesetzes II

Der DATABUND hat zum “Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 geänderten Fassung (eIDAS-Durchführungsgesetz II)” eine Stellungnahme abgegeben. Dazu hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kurzfristig eingeladen. Inhaltlich sieht der DATABUND das eIDAS-Durchführungsgesetz II eher als Konsolidierung, denn als eine grundlegende Überarbeitung an. Grundsätzlich ist die klare Definition und Stärkung der Rolle der Bundesnetzagentur zu begrüßen, da somit die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der eIDAS-Verordnung klar geregelt sind. Die Verwendung elektronischer Identifikationsmittel ist ebenso zu begrüßen, bleibt aber im Entwurf des Durchführungsgesetzes zu unkonkret. Darüber hinaus haben wir aktuell aus zeitlichen Gründen keine weiteren Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf, wohl aber zum Beteiligungsverfahren selbst. Die eingeräumte Frist für Stellungnahmen von 1,5 Wochen ist viel zu kurz, um eine vollständige Bearbeitung und ein qualifiziertes abgestimmtes Feedback gewährleisten zu können. Download Stellungnahme

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DATABUND-Stellungnahme zum Verordnungsentwurf “Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen”

Das Vorhaben zur Umstellung der Namensschreibweisen im Meldewesen zur Angleichung gegenüber weiteren Registern unterstützen wir. Die angedachten Änderungen sind geeignet die Kommunikation der Register zu vereinfachen beziehungsweise Fehlerquellen zu minimieren.Die in der Änderungsverordnung enthaltenen Anpassungen sind nach unserer Einschätzung vollständig. Die Maßnahme für eine zukünftige Übermittlung früherer Namen im Kontext des automatisierten Datenaustausches bei Anmeldung führt zu einer besseren Identifizierbarkeit der betroffenen Person bei der Zuzugsmeldebehörde. Nach Prüfung durch den Verfahrenshersteller HSH besteht, wie gefordert, die Möglichkeit zur Übergabe weiterer Adressierungsdaten ins Ausland verzogener Personen an den Träger der Rentenversicherung über die XMeld-Schnittstelle. Über das Vorhaben, ein zusätzliches Datum – 2. Periode des Vornamens – einzuführen, wurden wir durch die AG DSMeld in Kenntnis gesetzt. Diese Vorgehensweise ist konsequent, da entsprechende Fälle aus dem Echtbetrieb bekannt sind und derzeit keine Möglichkeit zur Speicherung der Angabe im Melderegister vorliegt. Den im Sinne des Datums für das Inkrafttreten der Bestimmungen (01. November 2025) vorgegebene zeitliche Rahmen zur technischen und fachlichen Umsetzung erscheint ausreichend. Download: DATABUND-Stellungnahme-Beteiligungsverfahren-zur-Verordnung-zur-Bereinigung-der-Namensschreibweise-im-Meldewesen.pdf Berlin, den 31.07.2024Die DATABUND-Geschäftsstelle

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Stellungnahme zur BSI TR-03712 Portalverbund (TR-03712-3 Onlinedienst)

Der DATABUND gab am 15.12.2023 eine Stellungnahme zum aktuellen Entwurf des BSI zur Richtlinie TR-03172 Portalverbund (TR-03172-3 Onlinedienst) ab. Aus Sicht des DATABUND sollte der Entwurf überarbeitet werden. Dabei sollten zusätzlich Handlungsempfehlungen gegeben werden, wie die Grundschutzmethodik effizient und zielgerichtet auf Online-Dienste des Portalverbundes angewendet werden kann. Die Stellungnahme und Kommentierungen können hier heruntergeladen werden.

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Stellungnahme zum DÜV-AnpassG

Der DATABUND gab heute eine Stellungnahme zu dem vorliegenden Entwurf des BMI zum Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht ab. Diese thematisiert vor allem generelle Probleme der aktuellen Entwicklungen in Ausländerwesen, sowie Probleme mit dem AZR. Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden

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Postitionspapier zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die DATABUND-Arbeitsgruppe Gesundheitswesen hat in mit dem Positionspapier “Digitale Souveränität und Medienbruchfreiheit in der Gesundheits-IT” die aktuellen Herausforderungen in der Gesundheits-IT für die Fachverfahrenshersteller beschrieben und stellt vier Forderungen an die politischen Entscheider auf. Neben der Herstellung von echter digitaler Souveränität, werden Änderungen zu Aspekten bei Innovation und Wettbewerb, Sicherheit und Interoperabilität u.a. in Bezug zur Telematikinfrastruktur (TI) benötigt, um Planbarkeit und Verlässlichkeit aus Sicht der Arbeitsgruppe sicherzustellen. Das Positionspapier kann hier eingesehen werden.

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Reaktion auf Kommentierung des BMI zu Top10 der fehlenden Standards

Der DATABUND veröffentlichte nach einer Mitgliederumfrage die Top10 der fehlenden Standards und damit eine priorisierte Todo-Liste für die Standardisierung in der Verwaltungsdigitalisierung. Die Liste wurde auf der OZG-Website unter https://www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/OZG/DE/2023/08_databund.html veröffentlicht und vom Bundesministerium des Innern und für Heimat kommentiert. Dazu hat der DATABUND wiederum zu den wichtigsten Punkten seine Positionen formuliert und nun veröffentlicht: Stellungnahme zur Kommentierung des BMI

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DATABUND gibt Stellungnahme zur Änderung des Datenschutzgesetzes ab

Der DATABUND hat am heutigen Tage eine Kurz-Stellungnahme zum Entwurf des ersten Änderungsgesetzes zum Bundesdatenschutzgesetz abgegeben und veröffentlicht. Die Änderungen genügen insgesamt nicht den Anforderungen und Erwartungen an die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Einige Punkte hat der DATABUND in seiner Stellungnahme herausgestellt. Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden

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