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AG IT-Infrastruktur & Datentransport tagt in Kassel-Wilhelmshöhe

Am 05.10.2023 hat sich die Arbeitsgruppe IT-Infrastruktur & Datentransport zu einer Präsenzsitzung und Workshop in Kassel-Wilhelmhöhe getroffen, um erste Grundlagen der AG-Arbeit zu kreieren. Die Gruppe tauscht sich regelmäßig aus, um Thematiken rund um den Aufbau von Infrastruktur im Zusammenhang mit Datentransport zu beleuchten. Nachdem die Gründungsphase der AG nun abgeschlossen ist hat die Gruppe begonnen die Ziele der AG abzustecken. Dabei wurde u.a. über wichtige und fehlende Standards debattiert. Themen waren auch Servicekonten und Postfächer, die generellen Anforderungen an Standards, Wartungsfenster und dabei Verfügbarkeit bei z. B. Verknüpfungsumgebungen wie Fit-Connect. Ebenfalls ging es um den richtigen Umgang beim Austausch großer Dateien. Begonnen wurde auch eine erste Begriffsbestimmung und dabei eine erste Skizzierung von den Themen Infrastruktur und Cloud. Geleitet wurde die Sitzung vom AG-Leiter-Team Marc Horstmann (Governikus), Dr. Armin Lunkeit (procilon) und Ingo Radatz (HSH).

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Ausschreibung Betreuung einer Bachelor- / Masterarbeit

Die Arbeitsgruppe DMS schreibt eine Betreuung einer Bachelor- / Masterarbeit aus. Dabei geht es um die Konzeption eines Zertifizierungsprozesses, incl. Tool-Unterstützung, zur Prüfung der DokuFIS-konformität (DIN SPEC 32791) von Fachanwendungen in der öffentlichen Verwaltung. https://databund.de/ausschreibung-abschlussarbeit/

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AG Barrierefreiheit veröffentlicht Handreichung

Die Databund-Arbeitsgruppe Barrierefreiheit hat eine Handreichung zur „Erläuterung der rechtlichen Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit einschließlich der zugrundeliegenden Bewertung“ veröffentlicht. Ziel des Dokumentes ist die eigentliche „Erklärung“ zur Barrierefreiheit für Webseiten und mobile Anwendungen. Hierbei werden verschiedene rechtliche Grundlagen wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und auch Bestimmungen basierend auf der EU-Richtlinie 2016/2102 als Grundlage genommen. Im Ergebnis stellt die Handreichung fest, dass für Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit notwendig ist. Diese muss selbst barrierefrei und (von jeder Seite aus) gut erreichbar sein und es muss eine Bewertung der Barrierefreiheit enthalten sein, die von der öffentlichen Stelle selbst oder einem Dritten vorgenommen worden ist. Für Desktopanwendungen bzw. klassische Fachverfahren gilt dies nicht. Das vollständige Dokument inklusive eines Links zu einem Mustertext „Erklärung zur Barrierefreiheit“ der „Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik“ ist hier abrufbar. DATABUND_Erläuterung-der-rechtlichen-Anforderungen-an-die-Erklärung-zur-Barrierefreiheit-einschließlich-der-zugrundeliegenden-Bewertung

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