Aktuelles

DATABUND-Vorstand im Gespräch mit BMI zur Standardisierung

Der Databund-Vorstand hat sich am 20. Februar mit Ernst Bürger und Luise Kranich (BMI)  zur Standardisierung bei der Verwaltungsdigitalisierung in Berlin ausgetauscht. Diskutiert wurden dabei XÖV-Standards, FIM und die geplante OZG2.0-Gesetzgebung, sowie das DIN Whitepaper Normung und Standardisierung bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, an dem der Databund mitgewirkt hat.

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Abschlussbild Besuch Staatssekretär Schlömer

DATABUND im Gespräch mit CIO und Staatssekretär in Sachsen-Anhalt Bernd Schlömer

Der DATABUND-Vorstand besuchte am 16.02.2023 den CIO des Landes Sachsen-Anhalt, Bernd Schlömer, an seinem neuen Dienstsitz. Anlass war aber auch der Dienstantritt des neuen DATABUND-Vorstandsvorsitzenden Sirko Scheffler. Inhaltlich wurde vor allem über die Notwendigkeiten und Maßnahmen zur Standardisierung gesprochen. Staatssekretär Bernd Schlömer ist Themenpate für die Standardisierung im IT-Planungsrat. So

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Stellungnahme zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes

Der DATABUND hat rechtzeitig zum ersten Einsende-Termin seine Stellungnahme zur Änderung des Online-Zugangsgesetzes und weiterer Gesetze gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat abgegeben. Die Gesetzesänderungen sind aus Sicht des DATABUND eine logische Fortsetzung der bisher eingeschlagenen Linie. Der Entwurf zeigt einige erfreuliche Änderungen, wie die deutschlandweite Bereitstellung von

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Schleswig-Holstein zieht eGovernment-Gesetz zurück

Die Schleswig-Holsteinische Staatskanzlei hat am 01.02.2023 bekannt gegeben, dass die Landesregierung das Gesetz zur Änderung des eGovernment-Gesetzes zurückgezogen hat, aufgrund der zahlreichen und breiten Argumentationen gegen die ausschließliche Vergabe von IT-Aufträgen an öffentlich-rechtliche IT-Dienstleister: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/Presse/PI/2023/CdS/230201_egovernmentgesetz.html Dies begrüßen wir ausdrücklich. Durch die umfangreichen Abstimmungen und Kontakte im Vorfeld, sowie eine fundierte

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Stellungnahme zur Änderung des eGovernment-Gesetzes

Der DATABUND hat eine sehr deutliche Stellungnahme zur Änderung des eGovernment-Gesetzes Schleswig-Holstein abgegeben, mit einer Ablehnung der vorgetragenen Änderungen. Bei einer Verabschiedung des Gesetzes wird der DATABUND weitere Schritte gegen das Gesetz einleiten. Angriffspunkt ist dabei die Verpflichtung für alle Landesbehörden nur noch bei öffentlich-rechtlichen IT-Anbietern einzukaufen und bestehende Verträge

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Massive Kritik am GÄndeGov-SH

Der DATABUND äußert in seiner Stellungnahme zur Änderung des eGovernment-Gesetzes Schleswig-Holstein massive Kritik. Kernpunkt ist die Festlegung, dass Landesbehörden nur noch Vergaben an dataport durchführen sollen und die Privatwirtschaft komplett ausgeschlossen werden soll. Ziel des Landes ist dabei vordergründig die Einsparung der Mehrwertsteuer für IT-Dienstleistungen. Download der Stellungnahme

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Whitepaper “Normung und Standardisierung bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung”

Die Digitalisierung der Verwaltung ist in Deutschland eine wichtige Aufgabe auf dem Weg zum digitalen Staat. Leider ist es in der jüngeren Vergangenheit nicht gelungen, diese Aufgabe, trotz ambitionierter Ziele und großen finanziellen Anstrengungen, vollends zu erfüllen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sah ursprünglich die Digitalisierung zentraler Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 vor. Bürger:innen,

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Verbändeaustausch zur Beteiligung der Wirtschaft an der Verwaltungsdigitalisierung

Der DATABUND organisierte am 15.12.2022 einen Austausch der relevanten Verbände zum Thema der Beteiligung von Privatwirtschaft an der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen. Es waren neben den drei kommunalen Spitzenverbänden auch der Bitkom und der BITMi als allgemeine IT-Wirtschaftsverbände vertreten. Schwerpunkt der Gespräche war die Verdrängung der IT-Privatwirtschaft aus immer mehr

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Keine Einwände zu Bundesmeldedatenabrufverordnung

Gegen den Entwurf der Bundesmeldedatenabrufverordnung gibt es seitens des DATABUND keine Einwände. Dies schafft notwendige Voraussetzungen für die Änderungen in XMeld und der Umsetzung der Übermittlung zusätzlicher Daten durch die Meldebehörden. Die Umsetzungsfrist ist für die notwendigen Anpassungen der Software ausreichend. Download der Stellungnahme

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