
Schleswig-Holstein zieht eGovernment-Gesetz zurück
Die Schleswig-Holsteinische Staatskanzlei hat am 01.02.2023 bekannt gegeben, dass die Landesregierung das Gesetz zur Änderung des eGovernment-Gesetzes zurückgezogen hat, aufgrund der zahlreichen und breiten Argumentationen gegen die ausschließliche Vergabe von IT-Aufträgen an öffentlich-rechtliche IT-Dienstleister: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/Presse/PI/2023/CdS/230201_egovernmentgesetz.html Dies begrüßen wir ausdrücklich. Durch die umfangreichen Abstimmungen und Kontakte im Vorfeld, sowie eine fundierte