Der DATABUND hat zum “Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 geänderten Fassung (eIDAS-Durchführungsgesetz II)” eine Stellungnahme abgegeben. Dazu hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kurzfristig eingeladen.
Inhaltlich sieht der DATABUND das eIDAS-Durchführungsgesetz II eher als Konsolidierung, denn als eine grundlegende Überarbeitung an. Grundsätzlich ist die klare Definition und Stärkung der Rolle der Bundesnetzagentur zu begrüßen, da somit die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der eIDAS-Verordnung klar geregelt sind. Die Verwendung elektronischer Identifikationsmittel ist ebenso zu begrüßen, bleibt aber im Entwurf des Durchführungsgesetzes zu unkonkret.
Darüber hinaus haben wir aktuell aus zeitlichen Gründen keine weiteren Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf, wohl aber zum Beteiligungsverfahren selbst. Die eingeräumte Frist für Stellungnahmen von 1,5 Wochen ist viel zu kurz, um eine vollständige Bearbeitung und ein qualifiziertes abgestimmtes Feedback gewährleisten zu können.
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