Das Vorhaben zur Umstellung der Namensschreibweisen im Meldewesen zur Angleichung gegenüber weiteren Registern unterstützen wir. Die angedachten Änderungen sind geeignet die Kommunikation der Register zu vereinfachen beziehungsweise Fehlerquellen zu minimieren.
Die in der Änderungsverordnung enthaltenen Anpassungen sind nach unserer Einschätzung vollständig.
Die Maßnahme für eine zukünftige Übermittlung früherer Namen im Kontext des automatisierten Datenaustausches bei Anmeldung führt zu einer besseren Identifizierbarkeit der betroffenen Person bei der Zuzugsmeldebehörde.
Nach Prüfung durch den Verfahrenshersteller HSH besteht, wie gefordert, die Möglichkeit zur Übergabe weiterer Adressierungsdaten ins Ausland verzogener Personen an den Träger der Rentenversicherung über die XMeld-Schnittstelle.
Über das Vorhaben, ein zusätzliches Datum – 2. Periode des Vornamens – einzuführen, wurden wir durch die AG DSMeld in Kenntnis gesetzt. Diese Vorgehensweise ist konsequent, da entsprechende Fälle aus dem Echtbetrieb bekannt sind und derzeit keine Möglichkeit zur Speicherung der Angabe im Melderegister vorliegt.
Den im Sinne des Datums für das Inkrafttreten der Bestimmungen (01. November 2025) vorgegebene zeitliche Rahmen zur technischen und fachlichen Umsetzung erscheint ausreichend.
Download: DATABUND-Stellungnahme-Beteiligungsverfahren-zur-Verordnung-zur-Bereinigung-der-Namensschreibweise-im-Meldewesen.pdf
Berlin, den 31.07.2024
Die DATABUND-Geschäftsstelle