Die Databund-Arbeitsgruppe Barrierefreiheit hat eine Handreichung zur „Erläuterung der rechtlichen Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit einschließlich der zugrundeliegenden Bewertung“ veröffentlicht.

Ziel des Dokumentes ist die eigentliche „Erklärung“ zur Barrierefreiheit für Webseiten und mobile Anwendungen. Hierbei werden verschiedene rechtliche Grundlagen wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und auch Bestimmungen basierend auf der EU-Richtlinie 2016/2102 als Grundlage genommen.

Im Ergebnis stellt die Handreichung fest, dass für Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit notwendig ist. Diese muss selbst barrierefrei und (von jeder Seite aus) gut erreichbar sein und es muss eine Bewertung der Barrierefreiheit enthalten sein, die von der öffentlichen Stelle selbst oder einem Dritten vorgenommen worden ist. Für Desktopanwendungen bzw. klassische Fachverfahren gilt dies nicht.

Das vollständige Dokument inklusive eines Links zu einem Mustertext „Erklärung zur Barrierefreiheit“ der „Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik“ ist hier abrufbar.