Die Änderungsverordnung im Meldewesen zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung sind folgerichtige Anpassungen, die im Vorfeld mit den relevanten Fachverfahrensherstellern abgesprochen wurden und es handelt sich somit um einen bereits abgestimmten Entwurf.