Der beabsichtigte Wegfall der Kinderreisepässe zur Einsparung von Kosten ist aus Sicht des DATABUND nicht zielführend. Die geplanten Änderungen führen in der Realität sogar zu Mehrkosten von einem vierfachen des bisherigen Betrages. Die Umsetzung der Prozesse des abgespeckten PIN-Briefes ist in Gesetz in Unklaren gelassen, lediglich die Begründung liefert dazu Hinweise. Daher ist es notwendig in der entsprechenden Verordnung PAuswVwV ein Verfahrensablauf zu beschreiben und vorzugeben.
Die Fachverfahrenshersteller weisen für die Umsetzung der geplanten Gesetzesänderungen auf eine notwendige Vorlaufzeit von 9 Monaten zur Anpassung der Software hin, die für das Inkrafttreten des Gesetzes Berücksichtigung finden müssen.