Der DATABUND hat rechtzeitig zum ersten Einsende-Termin seine Stellungnahme zur Änderung des Online-Zugangsgesetzes und weiterer Gesetze gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat abgegeben.
Die Gesetzesänderungen sind aus Sicht des DATABUND eine logische Fortsetzung der bisher eingeschlagenen Linie. Der Entwurf zeigt einige erfreuliche Änderungen, wie die deutschlandweite Bereitstellung von neuen Basis-Komponenten, welche die Entwicklung und den Rollout von digitalen Lösungen vereinfacht. Auch die starke Integration von Fragen der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit ist ein richtiger Schritt, genauso wie die Lösung der Probleme mit dem Schriftformerfordernis.
Eine Analyse der Ursachen der fehlenden Zielerreichung des OZG kommt jedoch zu falschen Schlüssen und damit auch Maßnahmen. Die Zusammenarbeit der föderalen Ebenen war sicher nicht optimal. Die eigentlichen Ursachen sind aber das fehlende Fundament für die Digitalisierung: Standards, Infrastrukturen und eine breit nutzbare digitale Identität. Aber auch die Festschreibung veralteter Technologien in einem Gesetz und der nicht zugelassene Wettbewerb um die beste Lösung führen zu ausbleibenden Innovationen.
Die neue geplante Zwischenspeicherung von Daten der EfA-Dienste bei deren Betreibern ist aus unserer Sicht ein großer Fehler. Dies führt zu unzähligen zusätzlichen dezentralen Datenbeständen, die von Bürger/innen nicht mehr überblickt und auch nur schwer geschützt werden können. Diese Daten müssen in den kommunalen IT-Systemen gespeichert werden, dort wo auch die entsprechenden Fachverfahren liegen. Die fehlenden Standards werden in dem Gesetzentwurf nicht angegangen und es existiert in dem Entwurf keine Idee, wie diese entstehen, betrieben und finanziert werden sollen. Das „DIN-Whitepaper zur
Normung und Standardisierung bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung” hat hier bereits viel Vorarbeit geleistet, die in den Gesetzentwurf einfließen sollte.
Weil der Gesetzentwurf zu wenige positive Aspekte und weiter keine Einbindung der Wirtschaft bietet, fordert der DATABUND eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes, um zu einer klaren Zieldefinition und einem Umfeld für Innovation und einem dauerhaftem Digitalisierungsprozess zu kommen.