Die Schleswig-Holsteinische Staatskanzlei hat am 01.02.2023 bekannt gegeben, dass die Landesregierung das Gesetz zur Änderung des eGovernment-Gesetzes zurückgezogen hat, aufgrund der zahlreichen und breiten Argumentationen gegen die ausschließliche Vergabe von IT-Aufträgen an öffentlich-rechtliche IT-Dienstleister:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/Presse/PI/2023/CdS/230201_egovernmentgesetz.html

Dies begrüßen wir ausdrücklich. Durch die umfangreichen Abstimmungen und Kontakte im Vorfeld, sowie eine fundierte Argumentation konnte der DATABUND dieses Gesetz verhindern und damit den Markt und Wettbewerb für die Privatwirtschaft erhalten. Der DATABUND hatte bereits im Vorfeld eine breite Koalition für eine Verfassungsbeschwerde und weitere Schritte aufgrund der Verletzung von Wettbewerbs- und EU-Recht aufgebaut. Der DATABUND wird auch ein Auge auf die Gesetzgebungen anderer Bundesländer hinsichtlich einer Einschränkung des Wettbewerbs werfen, um die vorbereiteten Schritte umzusetzen.