Gegen den Entwurf der Bundesmeldedatenabrufverordnung gibt es seitens des DATABUND keine Einwände. Dies schafft notwendige Voraussetzungen für die Änderungen in XMeld und der Umsetzung der Übermittlung zusätzlicher Daten durch die Meldebehörden. Die Umsetzungsfrist ist für die notwendigen Anpassungen der Software ausreichend.