Der DATABUND – Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V. hat am 07.02.2021 im Rahmen der Anhörung zum Referentenentwurf 210202 BMI-PG Weiterentwicklung des AZR eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.

Der Databund begrüßt grundsätzlich die Ziele des Gesetzentwurfes zur Weiterentwicklung des AZR unter dringender Beibehaltung der dezentral geführten Ausländerregister.

Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass mit dem beschriebenen Gesetzesentwurf die derzeitigen Probleme nicht zwingend zuverlässig und nachhaltig gelöst werden. Die als Anlage1(Seite 1) beigefügte Detaildarstellung zeigt, dass es nicht ausreichend ist, ausschließlich die Datenhaltung für das gesamte Ausländerrecht zu qualifizieren.

Es ist zwingend erforderlich, dass die Gesetzgebung die Rechtsgrundlagen als Ganzes betrachtet und entsprechend synchronisiert. Gleichzeitig muß die Möglichkeiten der technischen Umsetzung berücksichtigt und ebenfalls synchronisiert werden.

Der Gesetzentwurf nimmt die weitgreifende Diskussion der Registermodernisierung in erheblichem Maße vorweg, schafft Fakten, die letztendlich mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen werden, dass das Thema ein weiteres Mal mit erheblichem Aufwand aufgegriffen werden muss.

Die beschriebene Erweiterung der jeweiligen Speichersachverhalte ist sinnvoll, längst überfällig und wird uneingeschränkt unterstützt. Inwieweit die Angaben in den Vorgaben 1 -22 unserer Erfahrung entsprechen, ist in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln. Eine detaillierte Rücksprache mit der Sachbearbeitung der ABHn konnte leider nicht erfolgen.

Die Einschätzung, dass auf Seiten der Wirtschaft (Fachverfahrenshersteller) keine zusätzlichen Kosten entstehen, ist definitiv unzutreffend. Das Maß in dem die Schnittstelle und die Software in den Ausländerbehörden erweitert und umgebaut (siehe Thema Push-Nachrichten) werden muss, ist sicher nicht im Rahmen der bestehenden Verträge abzudecken. Damit die Sachbearbeitung vor Ort effektiv und schnell arbeiten kann, müssen zum Teil völlig neue Lösung erstellt werden.

Die derzeit nicht hinreichende Datenqualität wird nicht durch eine geänderte Speicherform und die neue Zuständigkeit durch das AZR verbessert. Einer vorgeschaltete Datenbereinigung muss die absolute Priorität eingeräumt werden! Hierin besteht die eigentliche Lösung der sowohl im Referentenentwurf, als auch in der Praxis festgestellten Probleme.

Die Durchführung der Datenbereinigung erfordert, so hat die Vergangenheit gezeigt, ein hohes Maß an ausländerrechtlichem Fachwissen, auch aus der Entstehungshistorie der Daten. Es muss also erfahrenes Fachpersonal zum Einsatz kommen. Die für die Datenbereinigung angesetzten Kosten in Höhe von 50 Tsd. €/Behörde erscheinen aus diesem Grunde und unserer Erfahrung nach deutlich zu gering.

Für die Synchronisierung der Daten ist die derzeitige Definition im Entwurf nicht ausreichend. So ist u.a. nicht beschrieben, welche historische Daten abgeglichen werden sollen. Der Gesetzentwurf sieht zwar grundsätzliche Rahmenbedingungen vor, der Erfüllungsaufwand auf Seiten des AZR zur Vorbereitung einer Datenübermittlung durch die ABHn fehlt allerdings.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Erfüllungsaufwand auf allen Seiten deutlich unterschätzt ist.

Sollte das AZR in der beschriebenen Weise von den dezentralen Systemen genutzt werden müssen, so ist eine 24/7 Systembereitstellung erforderlich.

Die zentrale Dokumentenablage ist sehr zu begrüßen. Es muss jedoch dringend berücksichtigt werden, dass vor Ort in den ABHn in der Regel digitale Akten in der täglichen Sachbearbeitung genutzt werden. Es sind in der Fläche mehrere DMS-Systeme im Einsatz. Insofern empfiehlt sich ein standardisierter synchroner Austausch über XÖV. Hier muss zwischen der Dokumentenablage im AZR und den jeweiligen DMS-Systemen die Zeit- bzw. Kategorie-synchrone Anzeige aller Dokumente möglich sein. Die bisher modulierte XAusländer-Nachricht zur Aktenabgabe ist nicht nutzbar, weil sie asynchron ist. Ein Erfüllungsaufwand für alle Beteiligten konnte im Entwurf nicht gefunden werden.

AZR-Push-Nachrichten

An verschiedenen Stellen des Entwurfes wird in Aussicht gestellt, dass das AZR seinerseits bei Änderungen im Datenbestand die jeweils nachgeordneten Behörden (per Push) informiert. Das ist dann zwingend notwendig, wenn die sendenden Behörden ihrerseits keine Meldungen mehr an die ABHn absetzen.

Auf Seiten der kommunalen ABHn ist dieser Kommunikationsweg aus dem AZR über XAusländer nicht etabliert. Das bedeutet, dass diese spezielle Kommunikation geschaffen und eine Anpassung der Systeme erfolgen muss. Im Entwurf ist der Aufwand auf Seiten der Kommunen nicht berücksichtigt.

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass eine isolierte Umsetzung des gegenwärtigen Entwurfes nicht zu den angestrebten Zielen führt und zu einem wesentlich höheren Realisierungs-aufwand führen wird, als veranschlagt wurde.

Der DATABUND e.V. vertritt als Bundesverband über 60 mittelständische IT-Unternehmen mit Produktfokus auf dem öffentlichen Sektor. DATABUND-Mitglieder versorgen alle Kommunal- und Kreisverwaltungen in Deutschland mit Softwarelösungen, sowie auch zahlreiche Landesverwaltungen. Der DATABUND deckt mit seinen Mitgliedern alle wichtigen Softwareverfahren in den Verwaltungen ab und treibt die Entwicklung und Standardisierung von herstellerübergreifenden Schnittstellen voran. Etwa 75% der in Kommunalverwaltungen eingesetzten Software kommt aus der mittelständischen Wirtschaft.

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