Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen

Die Bundesregierung hat am 03.06.2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser ist abrufbar unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2020/0435-20.pdf und soll unmittelbar nach der Sommerpause in Bundesrat und Bundestag beraten werden.

Die Erhöhung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen ist ein richtiger Schritt der Bundesregierung. Das sog. Morphing – das Verschmelzen mehrerer Gesichtsbilder zu einem Gesichtsbild – ist zweifelsohne
geeignet, die Funktion von Pass und Ausweis als Dokument zur Identitätskontrolle im Kern zu bedrohen und unerlaubte bzw. Grenzübertritte unter falscher Identität zu ermöglichen. Die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der deutschen  Identitätsdokumente zu bewahren bzw. zu stärken ist daher ein notwendiges und richtiges Ziel. Deshalb ist die Initiative der Bundesregierung ausdrücklich zu begrüßen.

Allerdings wird durch die konkrete Ausgestaltung des Entwurfs der Bundesregierung, insbesondere hinsichtlich der Ausstattung der Passbehörden mit Foto-Geräten ausschließlich durch die Bundesdruckerei, für die Hersteller von Fotoautomaten und
Selbstbedienungsterminals – ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds – de facto ein Betätigungsverbot gesetzlich verankert.

Die genannten Gründe wie Sicherheit, Standardisierung und Updatefähigkeit erscheinen unsinnig vor dem Hintergrund, dass Bürger/innen Passbilder auch weiterhin bei Fotografen fertigen lassen können, die nicht gezwungen sind, Hardware eines bestimmten Lieferanten, wie der Bundesdruckerei, zu nutzen.

Private Anbieter von Fotoautomaten und Selbstbedienungsterminals haben deutlich früher innovative und sichere Lösungen zur Vor-Ort-Fotoaufnahme in Behörden eingeführt und besitzen auch deutlich höhere Marktanteile als die Bundesdruckerei. Daher entsteht der Anschein, dass mit diesem Gesetz ein staatliches Unternehmen vor dem Wettbewerb geschützt werden soll. Eine solche Vergabe per Gesetz unter Ausschluss des Wettbewerbs ist grundsätzlich abzulehnen. Der Ausschluss des Wettbewerbs führt immer zu höheren Preisen, schlechteren Produkten und Services, sowie Innovationsträgheit. Dies geht zu Lasten der Kunden, hier den Kommunen und letztlich auch den Bürgerinnen und Bürgern.

Der DATABUND e.V. vertritt als Bundesverband über 60 mittelständische IT-Unternehmen mit Produktfokus auf dem öffentlichen Sektor. DATABUND-Mitglieder versorgen alle Kommunal- und Kreisverwaltungen in Deutschland mit Softwarelösungen, sowie auch zahlreiche Landesverwaltungen. Der DATABUND deckt mit seinen Mitgliedern alle wichtigen Softwareverfahren in den Verwaltungen ab und treibt die Entwicklung und Standardisierung von herstellerübergreifenden Schnittstellen voran. Etwa 75% der in Kommunalverwaltungen eingesetzten Software kommt aus der mittelständischen Wirtschaft.

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