Der DATABUND-Vorstand verabschiedete auf seiner Klausurtagung am 01.07.2020 ein Grundsatz-Papier zur Verwaltungsdigitalisierung.

Der DATABUND sieht die erarbeiteten Eckpunkte als notwendige Bedingung für einen Wandel und mehr Erfolg in der Verwaltungsdigitalisierung. Die folgenden Eckpunkte sollen Grundlage der weiteren Vorstandsarbeit sein.

  1. Digitalisierung wird nur erfolgreich sein, wenn die Prozesse als Ganzes gesehen werden. Recht, Organisation, Onlinedienste, Fachanwendungen müssen als eine Einheit gesehen, verstanden und verändert werden. Durch die Digitalisierung müssen die Prozesse, die verändert werden, sowohl für den Staat als auch für den Bürger einfacher und effizienter werden.
  2. Recht, Organisation und Fachanwendungen sind auch die Säulen des „once only Prinzips“. Dieses ist fester Bestandteil einer erfolgreichen Digitalisierung.
  3. Die Themen Datenschutz und -sicherheit müssen zentrale Elemente der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sein und bei jeder Einzelkomponente Eingang finden.
  4. Es sind einfache, günstige und sichere online-Zugänge in die Verwaltung notwendig. Für den Zugang in die Verwaltung reicht (die Organisation des once-only-Prinzips vorausgesetzt) ein Zugang, der eine verifizierte „Geschäftsbeziehung“ zwischen Bürger und Verwaltung darstellt. Der den derzeitigen Regelungen naheliegendste Zugang ist der über die für die physische Identität zuständige Behörde. Diese Identität wird direkt mit dem Zugang verknüpft.
  5. Die Geschäftsbeziehung zwischen Bürger und Verwaltung ist jedoch keine digitale Identität. Nur eine allseits anerkannte digitale Identitätsfeststellung, für deren Richtigkeit der Staat bürgt, ist eine digitale Identität. Diese existiert in Deutschland in Form des neuen Personalausweises. Die Hürden für dessen massenhafte Nutzung sind derzeit subjektiv zu hoch. Es ist deshalb unbedingt notwendig, den neuen PA für eine massenhafte Nutzung fit zu machen. Die digitale Identität steht sicherheitstechnisch über jeder Geschäftsbeziehung im Sinne des Punktes 4.
  6. Wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung ist eine Verwaltungsmodernisierung und ein überarbeitetes Datenschutzverständnis innerhalb der Verwaltung. Nur, wenn das „Fließen“ der Daten innerhalb der Verwaltung entsprechend organisiert ist, wird es komplexe über Fachverfahrensgrenzen hinausgehende (online)Lösungen geben und OnceOnly überhaupt möglich werden. Bereits vorhandene, effiziente digitale Prozesse, die teilweise bereits das once-only-Prinzip umsetzen, dürfen nicht ungeprüft aufgegeben werden.
  7. Gute online-Lösungen entstehen im Wettbewerb. Wenn rechtliche Rahmenbedingungen als Leitplanken definiert sind, können unterschiedliche Lösungen miteinander um die beste Lösung konkurrieren. Damit wird schneller ein online-Portfolio in den Kommunen zur Verfügung stehen, als bei einer verordneten Lösung pro Anwendung. Diese wird nur in sehr wenigen Fällen die beste Lösung sein und im Zweifel auch nicht die Bedürfnisse aller Verwaltungen adäquat bedienen können.
  8. Neben den rechtlichen „Leitplanken“ ist die Nutzung bereits etablierter Komponenten (Bezahlfunktion usw.) bzw. relevanter Schnittstellen-Standards erforderlich. Wo noch nicht vorhanden, müssen diese von den beteiligten Akteuren praxisorientiert entwickelt werden.
    Es gibt sehr unterschiedliche Bedarfssituationen auf Bundes-, Landes- bzw. kommunaler Ebene. Deshalb müssen die entstehenden Lösungen an der jeweiligen Bedarfssituation orientiert sein. Da die überwiegende Zahl relevanter Dienstleistungen in den Kommunen abläuft, müssen die Kommunen mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet sein, um die Digitalisierung in ihrem Bereich umzusetzen.Bei den Digitalisierungslösungen für die öffentliche Verwaltung müssen allgemeingültige Standards und Technologien zum Einsatz kommen. Die Schaffung eigener komplexer Systeme ausschließlich für digitale Verwaltungsleistungen werden keine Akzeptanz bei den Bürgern/innen finden. Prozesse, die nur selten vorkommen, sollten zunächst systematisch ausgeklammert werden.
  9. Bei der Gestaltung der Digitalisierung sollte auf die bestehende Kompetenz und Erfahrung des Marktes zurückgegriffen werden. Wettbewerb wird die notwendigen Innovationen treiben. Kompetenz und praktische Erfahrungen werden im Zusammenspiel privater und öffentlich-rechtlicher Anbieter marktkonforme Lösungen hervorbringen.
  10. Primär geht es darum, zunächst schnellstmöglich moderne, anwenderfreundliche Lösungen für die kommunalen Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen. Die europäische Dimension muss dabei von vornherein mit bedacht werden.