Der DATABUND – Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V. hat am 21.05.2020 im Rahmen der Anhörung zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegestzes eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.

Das Fazit der Stellungnahme lautet:

  • Die geplanten Änderungen zum BMG sollen in Gänze zu einem bestimmten Stichtag in Kraft treten (vermutlich zum 01.11.2021).
  • Die Vorgaben zu §§ 18 und 18a BMG sind zu präzisieren.
  • Die Vorgaben zu § 23a als Experimentierklausel nach Artikel 1 sind zu streichen.
  • Die Vorgaben zu §§ 23 und 23a BMG nach Artikel 2 sind zu überarbeiten und zu einem schlanken, überschaubaren und logischen Prozess zu gestalten.
  • Die übrigen Vorgaben – gerade zur bundeseinheitlichen Regelung im Auskunftsverfahren gemäß §§ 34ff. BMG und § 44ff. BMG – sind zu begrüßen.
  • Die sonstigen Änderungen sind nicht zu beanstanden.

Der DATABUND e.V. vertritt als Bundesverband über 60 mittelständische IT-Unternehmen mit Produktfokus auf dem öffentlichen Sektor. DATABUND-Mitglieder versorgen alle Kommunal- und Kreisverwaltungen in Deutschland mit Softwarelösungen, sowie auch zahlreiche Landesverwaltungen. Der DATABUND deckt mit seinen Mitgliedern alle wichtigen Softwareverfahren in den Verwaltungen ab und treibt die Entwicklung und Standardisierung von herstellerübergreifenden Schnittstellen voran. Etwa 75% der in Kommunalverwaltungen eingesetzten Software kommt aus der mittelständischen Wirtschaft.

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